| Einkommensteuer | |
ist die Steuer auf Einkommen der natürlichen Personen wie Lohnsteuerpflichtige und Selbstständige. Von der Summe der Einkünfte werden die Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge abgezogen. Das verbleibende steuerpflichtige Einkommen wird nach dem geltenden Tarif besteuert. Die Steuerpflichtigen müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben und werden veranlagt. Selbstständige müssen auf ihr zu erwartendes Einkommen eine vierteljährliche Vorauszahlung an das Finanzamt leisten. Bei abhängig Beschäftigten wird sie an der Quelle erhoben. Das heißt, der Arbeitgeber führt für seine Arbeitnehmer die Lohnsteuer, die eine Einkommensteuer für Tätigkeiten aus nichtselbstständiger Arbeit ist, an das Finanzamt ab. |
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