Einkünfte

sind die Bestandteile des Einkommens. Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünfte.

Zu den sonstigen Einkünften zählen beispielsweise Renten und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

 
 
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