Einzugsermächtigung
ist ein Verfahren, bei dem der Schuldner dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt, fällige Verpflichtungen zu Lasten seines  Kontos bei dem von ihm genannten Kreditinstitut mittels Lastschrift einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist nicht mit dem Dauerauftrag zu verwechseln.  
 
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