| Freigrenze | |
| ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Die Freigrenze bezeichnet Beträge, die dann steuerfrei sind, wenn der Grenzbetrag nicht überschritten wird. Im Gegensatz zu den Freibeträgen wird bei Überschreiten der Freigrenze der gesamte Betrag steuerpflichtig.
So bleiben beispielsweise Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen, einkommensteuerfrei, wenn der Gewinn 512 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. |
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