| Fürsorgepflicht | |
| ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers neben der Verpflichtung, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Darunter wird die Grundverpflichtung des Arbeitgebers verstanden, den Arbeitnehmer vor Gefahren aus dem Arbeitsverhältnis zu schützen und für ihn zu sorgen. Dazu gehört, dass beispielsweise Gesundheitsgefahren beseitigt, das in den Betrieb mitgebrachte Arbeitnehmereigentum geschützt oder keine unwahren Aussagen über den Mitarbeiter gemacht werden. Bei schuldhafter Verletzung seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet, auch kann der Arbeitnehmer unter Umständen die Arbeit verweigern. |
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