| Kaufvertrag | |
| wird bei jedem Kauf oder Verkauf geschlossen und ist nach den Vorschriften des BGB ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen oder ihm ein Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, diese Sache zu übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis (in Geld) zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Siehe auch Kaufrecht, Handelskauf, bürgerlicher Kauf.
Normalerweise wird ein Kaufvertrag formlos geschlossen. Beispiel: Ein Einzelhändler bekommt vom Großhändler telefonisch ein Angebot über 96 Flaschen französischen Rotwein. Er nimmt das Angebot an und bestellt den Rotwein. Damit keine Irrtümer durch die mündliche Absprache entstehen können, wird er dem Großhändler noch schriftlich eine Annahmebestätigung zukommen lassen. |
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