| Leistung | |
| ist physikalisch gesehen Arbeit pro Zeiteinheit, rechtlich beinhaltet sie eine Rechtshandlung mit Vermögensübertragung, sie kann aber auch in einem Unterlassen bestehen (§ 241 BGB), und betriebswirtschaftlich ist sie das Ergebnis eines betrieblichen Produktionsprozesses. Das ist im Einzelhandel der Umsatz. Dabei kann es sich um den mengenmäßigen Output, also die Anzahl der verkauften Teile, oder um den Wert des Prozessergebnisses, also den Umsatz, handeln.
Der Begriff Leistung geht allerdings inhaltlich über den Begriff Umsatz hinaus. Er schließt auch alle Arten von selbsterstellten Eigenleistungen ein, die letztlich dem Betriebszweck dienen; also selbsterstellte Waren, die noch nicht verkauft wurden oder selbstgebaute Regale, selbstgemachte Schilder. |
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