Lohn
ist die allgemeine Bezeichnung für die Vergütung von geleisteter Arbeit. Lohnempfänger sind demnach nicht nur Arbeiter, sondern im weiteren Sinne alle Personen, die ein Einkommen aus abhängiger Tätigkeit beziehen, also auch Beamte und Angestellte.

Im täglichen Sprachgebrauch jedoch hat sich für die Bezahlung dieser Berufsgruppen der Begriff Gehalt eingebürgert. In der Regel besteht der Lohn aus Geldleistungen. Daneben kennt man noch den Naturallohn, der höchst selten vorkommt und nur beschränkt zulässig ist. Darüber hinaus gibt es Lohn in der Form von Sachgütern, steuerrechtlich als Sachbezug bezeichnet , wie beispielsweise die kostenlose private Nutzung eines Dienstwagens oder einer Dienstwohnung.

Die Höhe des Lohnes richtet sich nach Vereinbarungen in Einzel- oder Tarifverträgen; der Zeitpunkt der Lohnzahlung ebenfalls. Es gibt im wesentlichen zwei Lohnformen, die beide auch im Einzelhandel vorkommen:

  1. Den Zeitlohn. Er ist zeitbezogen, das heißt, er wird nicht von der tatsächlich erbrachten Leistung bestimmt. Der Zeitlohn kommt dort vor, wo die Leistung verhältnismäßig gleichmäßig ist oder dort, wo sich die tatsächlichen Leistungen nur schwer messen lassen. Der Nachteil des Zeitlohns ist, dass bei ihm ein Anreiz zur Leistungssteigerung fehlt. Daher wird vielfach zusätzlich eine Prämie gezahlt. So kennt man im Einzelhandel beispielsweise Prämien für Verkäufer, die sich nach dem persönlich erzielten Umsatz berechnen.
  2. Den Leistungslohn. Er ist, wie der Name sagt, leistungsbezogen. Beispiel: Eine Verkäuferin hat ein fixes Grundgehalt sowie einen zusätzlichen variablen Teil, der von ihrem erzielten Umsatz abhängt. Je mehr sie also verkauft, desto höher ist ihr Lohn.
 
 
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