Lohnzettel
weisen den im abgelaufenen Kalenderjahr erhaltenen Lohn eines Arbeitnehmers aus. Der Arbeitgeber muss für jeden in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen, in dem sämtliche Lohnzahlungen zu verbuchen sind. Diese Eintragungen bilden die Grundlage für den vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer auszustellenden Lohnzettel. Diesen muss er unaufgefordert für jeden im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer dem Betriebsstätten-Finanzamt ausgefüllt übermitteln.  
 
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