Minijob
Mini-Job ist eine leicht eingängige und griffige Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung. Für die  Steuer und  Sozialversicherung muss unterschieden werden in:
- dauerhafte Beschäftigungen von geringem Umfang mit einem Verdienst von maximal 400 EUR;
- sog. Gleitzonen-Beschäftigungen. Das sind ebenfalls dauerhafte Beschäftigungen von geringem Umfang aber mit Verdiensten von 400,01 bis 800 EUR;
- kurzfristige Beschäftigung. Das sind Beschäftigungsverhältnisse von sog.  Aushilfskräften, deren Tätigkeit ihrer Art nach oder im voraus zeitlich begrenzt ist.
 
 
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