Mini-Job ist eine leicht eingängige und griffige Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung. Für die Steuer und Sozialversicherung muss unterschieden werden in:
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dauerhafte Beschäftigungen von geringem Umfang mit einem Verdienst von maximal 400 EUR; |
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sog. Gleitzonen-Beschäftigungen. Das sind ebenfalls dauerhafte Beschäftigungen von geringem Umfang aber mit Verdiensten von 400,01 bis 800 EUR; |
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kurzfristige Beschäftigung. Das sind Beschäftigungsverhältnisse von sog. Aushilfskräften, deren Tätigkeit ihrer Art nach oder im voraus zeitlich begrenzt ist. | |
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