Pflegeversicherung
dient dazu, die Risiken der Pflegebedürftigkeit abzudecken. Es besteht für alle Krankenversicherten eine Pflicht zur Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird man ohne Antrag Mitglied der Pflegekasse seiner Krankenkasse. Privatversicherte müssen privat eine Pflegeversicherung abschließen.

Die Pflege-Pflichtversicherung deckt nur den gesetzlich geforderten Mindestschutz. Je nach persönlichem Vermögen kann daher eine zusätzliche Absicherung über eine Versicherung sinnvoll sein.

 
 
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