Rentenversicherung
als gesetzliche Rentenversicherung soll die Versorgung der Versicherten im Alter und bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie die Versorgung der Hinterbliebenen sicherstellen. Versicherungspflichtig sind alle ArbeiterAngestellten und Auszubildenden.

Die Träger der Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalten (für Arbeiter) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten und der anrechnungsfähigen Versicherungszeit. Als Versicherungszeiten gelten auch die sog. Ausfallzeiten wie Wehrdienst, Arbeitslosigkeit, Studienzeit, in denen keine Beiträge gezahlt wurden.

 
 
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