Sozialversicherung
Sie schützt durch die gesetzliche Versicherung weite Teile der Bevölkerung bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und beim Erreichen der Altersgrenze vor finanzieller Not.

Die Sozialversicherung entstand im vorigen Jahrhundert im Zuge der Industrialisierung. Im Rahmen des Übergangs von der Agrar- zur Industriewirtschaft entstanden viele neue Städte, in denen die Menschen in zum Teil menschenunwürdigen Verhältnissen lebten. Als es zu unerträglichen sozialen Spannungen kam, versprach Bismarck in der „Kaiserlichen Botschaft“ von 1871 den Arbeitern eine Sicherung gegen die „Notfälle des Alltags“. Das war der Beginn der Sozialversicherung. In den Jahren 1883 bis 1889 entstanden die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Invaliditäts- und Altersversicherung, 1911 dann die Angestelltenversicherung, 1927 die Arbeitslosenversicherung.

Die wichtigsten Zweige der Sozialversicherung sind: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, KrankenversicherungUnfallversicherung.

 
 
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