| Werbungskosten | |
| das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Löhne und Gehälter), aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), aus Vermietung und Verpachtung sowie bei den sog. sonstigen Einkünften wie beispielsweise Renten, werden die steuerpflichtigen Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die sog. Werbungskosten ermittelt.
Die Werbungskosten sind Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus den genannten Einkunftsarten. Sie mindern die Einkommen- bzw. Lohnsteuer, da sie beim Ermitteln der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Beispiele für Werbungskosten sind:
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