Werbungskosten
das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Löhne und Gehälter), aus Kapitalvermögen (ZinsenDividenden), aus Vermietung und Verpachtung sowie bei den sog. sonstigen Einkünften wie beispielsweise Renten, werden die steuerpflichtigen Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die sog. Werbungskosten ermittelt.

Die Werbungskosten sind Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus den genannten Einkunftsarten. Sie mindern die Einkommen- bzw. Lohnsteuer, da sie beim Ermitteln der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Beispiele für Werbungskosten sind:

  1. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Grundsteuern, öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge,
  2. bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – Beiträge zu Berufsverbänden, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Ausgaben für Werkzeuge und Berufsbekleidung,
  3. bei Einkünften aus Kapitalvermögen – Depotgebühren, Safemiete und Damnum.
 
 
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